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sicherheits- und gesundheitskoordination

Erläuterung


Mit Inkrafttreten der Baustellenverordnung (BaustellV) zum 01.07.1998 ist die Bauherrschaft dazu verpflichtet, für Baustellen auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber sein werden, einen Sicherheits- und Gesundheitskoordinator zu bestellen.

Dieser hat als Vertreter des Bauherrn unter anderem die Aufgabe:

- einen „Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan“ ( sog. „SIGE“-Plan ) zu verfassen.
Im SIGE-Plan sind alle während der Ausführung auftretenden Gefährdungen sowie die zu deren Vermeidung arbeitsschutztechnisch zu ergreifenden Maßnahmen aufgeführt und beschrieben. Zusätzlich ist die Koordination der Sicherheitsmaßnahmen unter Berücksichtigung des Bauablaufes zu planen.

- der zuständigen Behörde eine „Vorankündigung“ zu übermitteln, die wesentliche Kenndaten zu Projekt sowie Zeitablauf und voraussichtliche Anzahl der Beschäftigten enthält.

- eine „Baumerkmal-Akte“ (sog. "Unterlage") für spätere Arbeiten am und im Gebäude zusammenstellen (Instandhaltung / Facility Management).

- die Zusammenarbeit der bauausführenden Firmen hinsichtlich Sicherheit und Gesundheitsschutz im Bauablauf zu organisieren und zu koordinieren.

- die Einhaltung der erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen auf der Baustelle zu überwachen.